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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Allen Lieferungen und Leistungen von Handel + Fertigung Markus Brandt liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Handel + Fertigung Markus Brandt; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

2.

Der Kunde gibt durch seine Bestellung per Internet ein verbindliches Kaufangebot an Handel + Fertigung Markus Brandt ab. Die Bestellbestätigungsmail stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Diese erfolgt entweder durch Lieferung der Ware oder durch Mitteilung der Auslieferung durch eine gesonderte Benachrichtigung per Brief, Mail, Fax oder Telefon.

3.
Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
Sollte die Ware beim Lieferanten von Handel + Fertigung Markus Brandt nicht verfügbar sein, so wird
Handel + Fertigung Markus Brandt den Kunden unverzüglich darüber informieren und eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

4.

Bei Zahlung per Vorkasse hat der Käufer Kaufpreis und Versandkosten innerhalb von drei Wochen ab dem Tag der Bestellung auf das in der Bestellbestätigungsmail angegebene Konto von Handel + Fertigung Markus Brandt zu überweisen.

5.

Die genannten Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Wird ein Liefertermin fest zugesagt oder ist Handel + Fertigung Brandt aus einem anderen Grund an eine Lieferzeit gebunden, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

6.

Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung des Produktsortiments kann Handel + Fertigung Markus Brandt keine Haftung für die Richtigkeit der auf den Herstellerangaben beruhenden Produktbeschreibungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen übernehmen.

Handel + Fertigung Markus Brandt schließt die Haftung für Schäden aus, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, der Nichteinhaltung von Zusicherungen und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Schadensersatzansprüche aus Verzug oder Aufwendungsersatz sind auf das Doppelte des bezahlten Kaufpreises beschränkt.

7.

Ist der Kunde von Gesetzes wegen oder auf Grund Vereinbarung zur Rückgabe berechtigt, so hat er Rücksendungen ordnungsgemäß zu frankieren. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Die Versandkosten werden dem Kunden, soweit vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben, von Handel + Fertigung Markus Brandt erstattet.

8.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Handel + Fertigung Markus Brandt.

9.

Ist der Käufer Gewerbetreibender, bleibt die Ware solange im Eigentum von Handel + Fertigung Markus Brandt, bis alle Forderungen gegen den Käufer einschließlich der Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen erfüllt sind. Der Käufer darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang verkaufen. Handel + Fertigung Markus Brandt kann die Verkaufsbefugnis widerrufen, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt sowie Ansprüche aus Versicherungsleistungen wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware sicherungshalber in voller Höhe ab.

Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Handel + Fertigung Markus Brandt wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug gekommen oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Handel + Fertigung Markus Brandt gibt die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers frei, soweit der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Handel + Fertigung Markus Brandt nach pflichtgemäßem Ermessen.

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